Änderung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten
Bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie folgendes geltend machen:
Mit dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011 vom 20. Juli 2011 hat das Finanzministerium die Meinung über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geändert.
Nun sind auch die Kosten für die Verpflegung, Bastelgeld sowie sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung als außergewöhnliche Bealstung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von Eur 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr absetzbar.
Die Kinderbetreuungskosten müssen wie bisher an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson gezahlt werden.
So sind auch Zusatzangebote von Kinderbetreuungseinrichtungen, wie Turnangebote, Schwimmkurs oder Fremdsprachenkurs die von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson erbracht werden absetzbar.
Die Kindergruppe "Schwalbennest" hat zu folgenden Zeiten im Jahr 2012 geschlossen:
31. März 2012 - 9. April 2012
30. Juni 2012 - 15. Juli 2012
24. Dezember 2012 - 8. Jänner 2013

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Schwerpunkt: Schwangerschaft
Ort: Rasumofskygasse 1/8, 1030 Wien
e-mail: office@frauenberatungsstelle-wien.at
internet: www.frauenberatungsstelle-wien.at
Die Beratung erfolgt anonym und kostenlos!
Frauenberatungsfolder als pdf zum Ausdrucken
Kinderbetreuungsgeld Stand 2011





